Nacherfüllung ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen verwendet wird. Er bezieht sich auf die Pflicht des Verkäufers, Mängel an der verkauften Immobilie durch Reparaturen oder Ersatz zu beseitigen. Wenn also beispielsweise bei einer Immobilie ein Mangel auftritt, der nicht offensichtlich bei Vertragsabschluss erkennbar war, hat der Käufer das Recht, den Verkäufer zur Nacherfüllung des Vertrags aufzufordern. Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, hat der Käufer das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag und gegebenenfalls auf Schadenersatz. In der Regel wird die Nacherfüllung durch eine Nachbesserung durch den Verkäufer oder aber durch eine Ersatzlieferung bzw. -leistung umgesetzt. Durch die Nacherfüllung wird dem Käufer die Möglichkeit gegeben, eine mangelfreie Immobilie zu erwerben und somit vor finanziellen Schäden geschützt zu werden.