Ausbleibende Mietzahlungen sind für private Vermieter eine unangenehme Angelegenheit. Insbesondere dann, wenn diese finanziell auf die monatlichen Mieteinnahmen angewiesen sind. Doch auch Mietern droht bei ausbleibender Zahlung eine fristlose Kündigung, sodass diese in solch einem Fall Gefahr laufen, zeitnah ohne Bleibe dazustehen. Wenn ein Mieter nicht zahlt, haben Vermieter die Möglichkeit, auf unterschiedliche Art und Weise vorzugehen, um ihre Rechtsansprüche geltend zu machen. Eine Möglichkeit ist, ein Mietinkasso-Unternehmen zu beauftragen. Doch ab wann lohnt sich die Beauftragung solch eines Dienstleisters und was gibt es dabei zu beachten? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Welche Rechte haben Vermieter bei ausbleibenden Mietzahlungen?
Gemäß Paragraf 543 Absatz 2 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Vermieter das Recht, ihrem Mieter fristlos zu kündigen, sobald dieser mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Solch ein Rückstand entsteht, wenn die Miete bis spätestens zum fälligen Tag nicht überwiesen wurde. Um diesen Rechtsanspruch geltend machen zu können, müssen Vermieter vorab jedoch eine Abmahnung aussprechen. Sollte es dennoch zu einer fristlosen Kündigung kommen, ist es wichtig, dass das Kündigungsschreiben bestimmte Formalien erfüllt. So muss dieses beispielsweise den Grund der Kündigung beinhalten und damit zusammenhängend eine detaillierte Auflistung der ausbleibenden Monatsmieten. Sollte der Mieter auf die Kündigung nicht reagieren, bleibt dem Vermieter als letztes Mittel eine Räumungsklage. Hierbei wird per Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung angeordnet.
Wie geht ein Mietinkasso-Unternehmen vor?
Ein Mietinkasso ist eine geeignete Möglichkeit für Vermieter, um offene Mietforderungen einzutreiben und sich dabei von professionellen Dienstleistern unterstützen zu lassen. Hierfür greift ein Mietinkasso-Unternehmen zunächst auf außergerichtliche Mahnverfahren zurück, womit zum Beispiel schriftliche sowie telefonische Zahlungserinnerungen gemeint sind. Bleibt dieses Vorgehen ohne Erfolg, wird vom Dienstleister ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Die Abwicklung liegt dabei in den Händen des jeweiligen Mietinkasso-Unternehmens. Dies gilt ebenso für das Einleiten einer Zwangsvollstreckung. Das Ziel sollte jedoch immer das Finden einer außergerichtlichen Einigung sein. Mietinkasso-Unternehmen arbeiten in der Regel auf Erfolgsbasis, sodass nur dann Kosten entstehen, wenn offene Mietforderungen erfolgreich eingetrieben werden können.
Mietinkasso: Wann lohnt es sich?
Wer ein Inkassounternehmen beauftragt, der spart sich nicht nur eine Menge Zeit, sondern auch viele Nerven. Offene Mietzahlungen einzutreiben, kann sich schließlich schnell zu einem komplexen und zeitintensiven Prozess entwickeln, der einen langen Atmen benötigt. Aus diesem Grund wenden sich viele Vermieter an entsprechende Mietinkasso-Unternehmen und geben diesen Prozess in professionelle Hände. Es wird empfohlen, sich spätestens nach zwei Monaten Mietrückstand an solch einen Dienstleister zu wenden, um seine Ansprüche schnellstmöglich durchsetzen zu können und seine Liquidität erfolgreich zu sichern.