Der Aufteilungsplan ist ein wichtiger Bestandteil des Eigentumsrechts bei Immobilien. Er gibt Auskunft über die räumliche Aufteilung von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, einschließlich der Größe, Lage und Nutzung der einzelnen Einheiten. Der Aufteilungsplan stellt somit eine grafische Darstellung der Wohn- oder Gewerbeeinheiten eines Gebäudes dar.
In der Regel wird der Aufteilungsplan von einem geprüften Vermesser oder Architekten erstellt. Er muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Nach Fertigstellung eines Neubaus oder einer umfassenden Sanierung wird der Aufteilungsplan in das Grundbuch eingetragen. Dies dient als Grundlage für die Teilung des Eigentums in Miteigentumsanteile.
Im Aufteilungsplan werden auch die Gemeinschaftsräume, wie ein Fahrradraum oder Waschküche aufgeführt. Dort sind in der Regel keine Eigentumsanteile zugeordnet, sondern sie werden gemeinschaftlich genutzt.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Anteils an einem Mehrfamilienhaus ist es ratsam, den Aufteilungsplan genau zu studieren. Dies wurde dadurch gesetzlich geregelt, sodass für die Überprüfung die Maklerin oder der Makler nicht mehr zuständig sind. So kann man sich einen genauen Überblick darüber verschaffen, welche Flächen man erworben hat und welche Nutzungsrechte damit verbunden sind. Auch für Vermieter und Eigentümergemeinschaften ist der Aufteilungsplan von großer Bedeutung, da er die Grundlage für die Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bildet.
Insgesamt ist der Aufteilungsplan ein essentieller Bestandteil bei der Teilung von Eigentumsrechten und dient als verbindliche Grundlage für alle Nutzer des betroffenen Gebäudes.