Eine Baulast ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Bauherrn und der zuständigen Baubehörde. Mit einer Baulast erklärt sich der Bauherr bereit, bestimmte Auflagen oder Einschränkungen für sein Bauvorhaben zu akzeptieren. Dies können beispielsweise Grenzabstände, bestimmte Baumaterialien oder auch Nutzungsbeschränkungen sein.
Die Baulast wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit verbindlich für den aktuellen Eigentümer sowie für nachfolgende Eigentümer des Grundstücks. Sie dient dem öffentlichen Interesse, beispielsweise im Hinblick auf den Brandschutz, Umweltschutz oder die Verkehrssicherheit.
Eine Baulast kann freiwillig oder auch im Rahmen eines Bauantrags von der Baubehörde auferlegt werden. Ein Verstoß gegen eine Baulast kann rechtliche Konsequenzen haben und die Nutzbarkeit des Gebäudes einschränken.