Die Bauleitplanung umfasst die Planung von Bauvorhaben und der baulichen Nutzung von Grundstücken auf kommunaler Ebene. Hierbei werden durch die Gemeinde Flächennutzungspläne und Bebauungspläne erstellt, welche die Grundlage für die zukünftige städtebauliche Ordnung einer Gemeinde bilden. Dabei werden im Flächennutzungsplan grundsätzliche Festlegungen zur Nutzung von Flächen getroffen und im Bebauungsplan konkrete Festlegungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung getroffen. Ziel der Bauleitplanung ist es, die Entwicklung einer Gemeinde im Rahmen des gesetzlichen und planerischen Rahmens gezielt und langfristig zu lenken und zu steuern. Die Einhaltung der Bauleitplanung wird durch das Bauaufsichtsamt kontrolliert und bei Verstößen können gegebenenfalls Bußgelder oder auch Rückbauverpflichtungen drohen. Für Eigentümer von Grundstücken ist es daher wichtig, sich über die gültigen bauleitplanerischen Vorgaben und damit verbundenen Einschränkungen zu informieren, um Planungen und Investitionen frühzeitig und rechtzeitig auf die gegebenen Rahmenbedingungen ausrichten zu können.