Eine Bürgschaft ist eine Vereinbarung zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger, bei der der Bürge im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners für dessen Schulden haftet.
Im Immobilienbereich kann eine Bürgschaft zum Beispiel von einem Mieter verlangt werden, wenn dieser keine ausreichenden Bonitätsnachweise vorlegen kann. In diesem Fall kann ein Dritter als Bürge einspringen und sich bereit erklären, für die Mietzahlungen des Mieters zu haften.
Auch im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilien kann eine Bürgschaft von Bedeutung sein. So kann etwa ein Kreditgeber von einem Bürgen eine Sicherheit verlangen, wenn der eigentliche Kreditnehmer keine ausreichende Bonität aufweist. Der Bürge verpflichtet sich dann, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für dessen Schulden aufzukommen.
Es ist jedoch zu beachten, dass eine Bürgschaft eine erhebliche finanzielle Verpflichtung darstellt, da der Bürge im Zweifel für die gesamte Schuldsumme haften kann. Aus diesem Grund sollten potenzielle Bürgen die Risiken einer Bürgschaft sorgfältig abwägen und nur dann eine solche Vereinbarung eingehen, wenn sie sich ihrer finanziellen Möglichkeiten sicher sind.