Das Denkmalschutzgesetz (DSchG) in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel, Kulturdenkmäler und historische Bauwerke zu erhalten und zu schützen. Das Gesetz behandelt sowohl unbewegliche Baudenkmäler als auch bewegliche Denkmäler, wie Kunst- und Kulturgüter.
Die einzelnen Bundesländer haben eigene Denkmalschutzgesetze. Diese Gesetze regeln unter anderem die Kriterien für die Auswahl und Erfassung von Denkmälern, die Zuständigkeit für die Denkmalschutzbehörden und die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um den Denkmalschutz zu gewährleisten.
Für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden bedeutet der Denkmalschutz, dass sie bei Umbauten und Modernisierungen bestimmte Auflagen berücksichtigen müssen, um die denkmalgeschützte Substanz im Gebäude zu erhalten. Dies kann sich zum Beispiel in der Auswahl bestimmter Baumaterialien sowie der Art und Weise der Durchführung von Umbaumaßnahmen zeigen.
Um denkmalgeschützte Gebäude zu sanieren oder instand zu halten, stehen Eigentümern verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. So können beispielsweise Zuschüsse und Darlehen für Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung von Denkmälern beantragt werden.
Insgesamt hat das Denkmalschutzgesetz zum Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes in Deutschland zu leisten und damit die Vielfalt unserer Geschichte und Kultur zu bewahren.