Nicht immer läuft alles so glatt wie geplant. Manchmal müssen wir unsere Pläne ändern und Dinge tun, die wir eigentlich nicht tun wollten. So ist es auch, wenn man sein gerade gekauftes Haus wieder verkaufen muss.
Natürlich ist es keine ideale Situation, aber manchmal lässt sie sich nicht vermeiden. Wenn Sie in eine solche Situation geraten, sollten Sie einige Dinge beachten, um den Verkauf so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Wann kann ein gekauftes Haus wieder verkauft werden?
Die Beurkundung eines jeden Immobilienverkaufs durch einen Notar ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dieser trägt die Verantwortung für die Überschreibung beim zuständigen Grundbuchamt. Der neue Eigentümer einer Immobilie wird dann im Grundbuch als Inhaber eingetragen und hat dadurch das Recht, das Objekt seiner Wahl wieder zu verkaufen.
Dies bedeutet in der Praxis: Sobald man im Grundbuch eingetragen ist, kann man das gekaufte Haus sofort wieder weiter verkaufen.
Eventuell kann Bedarf es allerdings der Zustimmung der Bank, falls diese ebenso für einen Kredit im Grundbuch steht.
Des Weiteren fällt bei einem zeitnahen Wiederverkauf die sogenannte Spekulationssteuer auf Immobilien an.
Spekulationsteuern fallen an beim Verkauf eines gerade gekauften Hauses
Wenn Sie ein Haus kaufen und dann kurz darauf wieder verkaufen, fallen in der Regel Spekulationsteuern an. Diese Steuern gelten prinzipiell für den Verkauf von Immobilien, falls nicht die zwei unten aufgeführten Ausnahmen vorliegen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewinn, den Sie mit dem Verkauf erzielen und ihrem persönlichen Steuersatz. Im schlimmsten Fall beträgt sie fast 50% des Gewinns. Im Verlustfall fallen natürlich keine Steuern an.
Spekulationssteuer umgehen
Bei einem sehr zeitnahen Verkauf einer gerade gekauften Immobilie lässt sich die Spekulationssteuer nicht umgehen
Wiederverkauf nach 3 Kalenderjahren
Um die Steuer zu umgehen, müssen Sie jedoch einige Regeln beachten. Zunächst müssen Sie das Haus als Hauptwohnsitz deklarieren. Auch wenn Sie das Haus nicht selbst bewohnen, können Sie es als Hauptwohnsitz deklarieren, wenn ein Familienmitglied in dem Haus wohnt.
Die 3 Kalenderjahre Vorgabe besagt, dass Sie das Haus steuerfrei verkaufen dürfen, wenn sie an 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren darin gewohnt haben. Im günstigsten Fall reichen hierfür z.B schon 14 Monate aus (Dezember bis Januar des übernächsten Jahres).
Wiederverkauf nach 10 Jahren
Die gute Nachricht ist, dass der Wiederverkauf nach 10 Jahren immer Spekulationssteuer frei ist. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Haus jederzeit nach 10 Jahren verkaufen können, ohne dass die Steuer fällig wird.
Auch wenn Sie es vermieten, können Sie die Steuer umgehen. Wenn Sie länger warten, müssen Sie die Spekulationssteuer auch nicht zahlen.
Wie verkaufe ich ein gerade gekauftes Haus
Zuerst einmal sollten Sie sich entscheiden, ob Sie das Haus selbst verkaufen oder einen Makler beauftragen möchten. Beides hat Vor- und Nachteile. Wenn Sie das Haus selbst verkaufen, sparen Sie die Maklergebühren, aber Sie müssen sich um die Werbung und die Organisation des Verkaufs kümmern. Außerdem sollten Sie bedenken, dass der Verkauf ohne Makler in der Regel etwas länger dauert.
Wenn Sie sich für den Verkauf durch einen Makler entscheiden, sollten Sie sorgfältig auswählen. Nehmen Sie sich Zeit für die Recherche und sprechen Sie mit verschiedenen Maklern, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Achten Sie darauf, dass der Makler Erfahrung mit dem Verkauf von Häusern hat und sich in Ihrer Gegend auskennt.
Egal, für welche Methode Sie sich entscheiden: Der Preis ist entscheidend. Nehmen Sie sich Zeit für die Recherche und stellen Sie sicher, dass der Preis realistisch ist. Auf keinen Fall sollten Sie den Preis zu hoch ansetzen, weil Sie sonst Gefahr laufen, dass das Haus lange Zeit unverkauft bleibt. Gleichzeitig sollten Sie den Preis nicht zu niedrig ansetzen, da Sie sonst Geld verschenken. Finden Sie den richtigen Kompromiss und setzen Sie den Preis fair an.
Die nächste Frage ist: Wo soll das Haus überhaupt angeboten werden? Inzwischen gibt es viele Möglichkeiten, sein Haus zu vermarkten. Die klassische Methode ist natürlich die Schaltung einer Immobilienanzeige in der Tageszeitung. Aber auch online gibt es viele Möglichkeiten, sein Haus anzubieten. Auf Portalen wie Immobilienscout24 oder Immowelt kann man sein Haus inserieren und so eine große Anzahl von Interessenten erreichen.
Auch Besichtigungen fallen an, wenn ein gerade gekauftes Haus wieder verkauft werden soll
Die letzte Frage ist: Wie geht man mit Besichtigungsterminen um? Hier gibt es kein richtig oder falsch – machen Sie es so, wie es für Sie am besten funktioniert. Manche Menschen lassen die Interessenten alleine ins Haus und treffen sich mit ihnen danach wieder, um ihnen Fragen zu beantworten. Andere begleiten die Interessenten bei der Besichtigung und stehen ihnen Rede und Antwort. Machen Sie es so, wie es für Sie am angenehmsten ist – Hauptsache ist, dass die Interessenten einen guten Eindruck vom Haus bekommen.
Fazit Gerade gekauftes Haus wieder verkaufen
Sie können ein gekauftes Haus jederzeit wieder verkaufen, allerdings fallen bei Gewinn die Spekulationssteuer an. Diese Steuer ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis. Wenn Sie das Haus selbst bewohnen, kann die Steuer eventuell umgangen werden.