Gewährleistung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung des Verkäufers einer Immobilie, für Mängel am Objekt einzustehen. Diese Gewährleistung gilt in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Mängel am Objekt können sowohl Sachmängel als auch Rechtsmängel sein. Sachmängel sind Mängel an der Sache selbst, wie zum Beispiel Risse in den Wänden, und Rechtsmängel sind Mängel bezüglich des Eigentumsrechts, wie zum Beispiel ein noch bestehendes Wohnrecht.
Kommt es innerhalb des Gewährleistungszeitraums zu einem Mangel am Objekt, hat der Käufer das Recht, den Verkäufer zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Kommt dieser dieser Aufforderung nicht nach, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wichtig zu beachten ist, dass die Gewährleistung nicht für allgemeine Abnutzungserscheinungen gilt. Das bedeutet, dass der Käufer keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei normalem Verschleiß des Objekts hat.
Es empfiehlt sich beim Kauf einer Immobilie stets eine ausführliche Prüfung auf Mängel, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann im Falle von Auseinandersetzungen bezüglich der Gewährleistung sinnvoll sein.