Kann ich die Grunderwerbsteuer absetzen? So oder so ähnlich wird sich jeder fragen, der die doch recht große Summe bezahlen soll. Die Antwort darauf ist ein klares ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Durch das Absetzen der Grunderwerbsteuer von der Steuer lässt sich jedes Jahr bares Geld sparen. Zeit also sich dem Thema einmal genauer anzunehmen.
Grunderwebsteuer: Abgaben zurückholen
Natürlich will man sich die gezahlte Grunderwerbsteuer möglichst schnell zurück holen. Denn nicht selten ist man bei fünfstelligen Beträgen.
Die schlechte Nachricht vorweg: Kauft man eine Immobilie und zieht danach selbst ein, ist die Grunderwerbsteuer nicht absetzbar! Dies bedeutet die private Nutzung ist steuerlich nicht begünstigt.
Alle anderen können die Grunderwerbsteuer jedoch absetzen. Basis hierfür ist die Regelung zu den Werbungskosten und der abzugsfähige steuerliche Abschreibungen (AfA).
Wer kann die Grunderwebsteuer absetzen?
Prinzipiell gibt es zwei Varianten wie man die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen kann.
Nr1: Die Immobilie ist ganz oder teilweise vermietet
Dies bedeutet es handelt sich bei der Immobilie um ein Renditeobjekt. Die Steuer zählt zu den Kaufnebenkosten und kann zusammen mit dem Kaufpreis über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Etwas komplizierter wird es wenn nur ein Teil der Immobilie vermietet ist und ein anderer Teil selbst bewohnt wir. Hierbei muss Kaufpreis + Grunderwerbsteuer der Fläche nach aufgeteilt werden. Der vermietete Teil kann anschließend abgeschrieben werden.
Für alle ab dem 01.01.2006 abgeschlossenen Kaufverträge gilt die lineare Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Nr2: Die Immobilie wird betrieblich genutzt
Natürlich ist auch eine betriebliche Nutzung absetzbar. Für Betriebe wie Kanzleien, Ärzte oder andere, die zur Ausübung eine Immobilie benötigen, ist dies möglich. Die Grunderwerbsteuer zählt hierbei zu den Betriebsausgaben.
Allerdings kann auch in diesem Fall nicht der komplette Betrag auf einmal abgesetzt werden. Wieder muss er über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Sollte es der Fall sein, dass eine Immobilie für einen betrieblichen Nutzen erworben wurde, so können Sie die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen. Die Grunderwerbsteuer zählt bei Betrieben, Kanzleien, etc. zu den Betriebsausgaben.
Merke, die Immobilie ist absetzbar, wenn sie zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
Oft gestellte Fragen zum Grunderwerbsteuer Absetzen
- Kann ich die Grunderwerbsteuer bei einer Eigentumswohnung absetzen?
Eine Eigentumswohnung unterscheidet sich hier nicht von einem Grundstück oder eine Immobilie. Es gelten die gleichen Regeln zur Absetzbarkeit der Grunderwerbsteuer. - Wie wird abgesetzt?
Die Grunderwerbsteuer wird in Anlage V der Einkommensteuererklärung eintragen (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Leider kann die Stuer nicht sofort komplett abgesetzt werden sondern zusammen mit dem Kaufpreis der Immobilie über die Nutzungsdauer.
Grunderwerbsteuer und deren Höhe ist Ländersache
Wie viel Grundsteuer gezahlt werden muss legen die einzelnen Bundesländer selbst fest. Dabei ist zwischen 3,5% bis 6,5% des Kaufpreises alles vertreten. Zum Glück ist die volle Höhe in jedem Fall absetzbar.
Zu zahlende und absetzbare Grunderwerbsteuer je Bundesland:
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6% |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5,0 % |
Hamburg | 4,5 % |
Hessen | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 6,5 % |
Wissenswertes
Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Steuern des Staates. Stand heute nimmt der Staat damit 15 Milliarden Euro ein. Der Anstieg der Immobilienpreise in den letzten 10 Jahren zeigt auch hier bei den Kaufnebenkosten seine Wirkung. Denn im Jahre 2006 lagen die Einahmen noch bei unter der Hälfte bei 6 Milliarden Euro. Der Staat hält also bei jedem Immobilienkauf / Verkauf ordentlich die Hand auf. Zumal teilweise auch noch die Prozentsätze einzelner Länder erhöht wurden. Dies ist inbesondere kritisch in Bezug auf zu Hohe Wohnkosten zu hinterfragen.
Steuertipp: Niedrig halten ist besser als die Grunderwerbsteuer absetzen
Das Absetzen der Grunderwerbsteuer ist zwar gut, doch noch besser ist es sie erst gar nicht in voller Höhe zu zahlen. Die Steuer bezieht sich nur auf das Grundstück und alles was tatsächlich mit dem Gebäude verbunden ist. Daher lässt sich im Kaufvertrag einiges aus dem Kaufpreis heraus rechnen. Dies muss geschehen bevor man beim Notar war.
Folgendes kann zum Beispiel heraus gerechnet werden:
- Küchen
- Möbelstücke und andere Einrichtungsgegenstände
- Markise / Sonnensegel
- Sauna
Gerade bei einer neuen hochwertigen Küche kann sich dies lohnen.
Achtung: Senken sie die Kaufsumme dadurch um mehr als 15% (Beleihungsgrenze), wird das Finanzamt Belege für die Gegenstände verlangen.
Steuerspartipp für Bauherren: Wer baut kann zwei gesonderte Verträge für den Kauf des Grundstücks und den Hausbau abschließen. Die Grunderwerbsteuer wird dann nur für den Kauf des Grundstücks fällig.