Eine Grundstücksgrenze ist die Linie, die die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert. Diese Grenze ist häufig durch Zäune, Mauern oder Hecken gekennzeichnet und hat rechtliche Bedeutung. Die genaue Lage der Grenze ist im Liegenschaftskataster verzeichnet und kann durch einen Grundbuchauszug eingesehen werden.
Die Festlegung der Grenze erfolgt in der Regel bei der Vermessung des Grundstücks und wird im Grenzvertrag zwischen den benachbarten Grundstückseigentümern schriftlich fixiert. Eine Veränderung der Grundstücksgrenze oder deren Aufhebung bedarf der Zustimmung beider Seiten sowie der Genehmigung durch das zuständige Vermessungsamt.
Im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich der Grundstücksgrenze können Vermessungsämter, Gutachter oder auch Gerichte zur Klärung herangezogen werden.
Ein Nachbarrechtsgesetz regelt die gegenseitigen Pflichten und Rechte der benachbarten Grundstückseigentümer im Bezug auf die Grundstücksgrenze, wie die allgemeine Unterhaltungspflicht und den Schutz vor Eindringen und überhängenden Pflanzen.