Die Immobilienertragsteuer ist eine Abgabe auf den Gewinn, der bei Veräußerung von Immobilien erzielt wird. Diese Steuer wird in Deutschland erhoben und beträgt derzeit für Körperschaften 25% des erzielten Veräußerungsgewinns. Als Veräußerungsgewinn wird dabei der Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis bezeichnet.
Die Immobilienertragsteuer fällt aber nicht nur beim Verkauf von Immobilien an, sondern kann auch bei Schenkungen oder Erbschaften von Immobilien anfallen. In diesem Fall wird der Verkehrswert der Immobilie als Grundlage für die Berechnung der Steuer herangezogen.
Besonders wichtig ist dabei die Beachtung der Spekulationsfrist. Diese beträgt in Deutschland in der Regel 10 Jahre. Wenn die veräußerte Immobilie innerhalb dieser Frist verkauft wird, fällt die Immobilienertragsteuer an. Bei älteren Immobilien entfällt die Steuerpflicht, da es sich dann nicht mehr um einen spekulativen Gewinn handelt.
Die Immobilienertragsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für den Staat und wird bei der Veräußerung von Immobilien immer wichtiger. Es ist daher wichtig, sich vor dem Verkauf einer Immobilie über die aktuelle Steuerlage zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerexperten zu Rate zu ziehen.