Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage, auch Instandhaltungsrückstellung genannt, ist eine finanzielle Reserve, die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen bilden müssen.

Die Instandhaltungsrücklage dient dazu, unvorhergesehene Reparaturkosten zu decken, die nicht durch laufende Betriebskosten gedeckt werden können. Zu den Aufgaben, die aus der Rücklage finanziert werden können, zählen beispielsweise Sanierungen des Daches, der Fassade oder der Heizungsanlage.

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage wird von der WEG auf der Grundlage einer jährlichen Instandhaltungsplanung festgelegt. Dabei wird geschätzt, welche Instandhaltungen in Zukunft notwendig sein werden, und entsprechende Rücklagen gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestrückstellung von 0,5 Prozent des Gebäudewertes.

Die Instandhaltungsrücklage wird meist durch monatliche Vorauszahlungen gebildet, die von den Wohnungseigentümern geleistet werden. Sollte die Rücklage nicht ausreichen, um Instandhaltungsarbeiten zu finanzieren, müssen die entsprechenden Mittel durch eine Sonderumlage auf die Wohnungseigentümer umgelegt werden.

Eine ausreichend aufgebaute Instandhaltungsrücklage ist daher ein wichtiger Faktor bei der Finanzplanung einer WEG und dient langfristig der Werterhaltung und -steigerung der Immobilie.

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