Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in einigen deutschen Städten und Regionen gilt. Sie hat zum Ziel, die Mietpreise für Wohnraum zu begrenzen und so für eine Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu sorgen.
Konkret bedeutet dies, dass Vermieter in bestimmten Gebieten bei neuen Mietverträgen nur noch begrenzt die Miete erhöhen dürfen. Die Höhe der zulässigen Erhöhung ist abhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese wird in der Regel vom örtlichen Mietspiegel abgeleitet.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Mietpreisbremse. So müssen Vermieter beispielsweise bei Neubauten oder umfassenden Modernisierungen keine Beschränkungen bei der Festsetzung der Miete beachten.
Kritiker bemängeln, dass die Mietpreisbremse nur bedingt wirksam sei und eher symbolischen Charakter habe. Darüber hinaus führe sie zu einer Einschränkung der Vermieterfreiheit und könne sich negativ auf den Wohnungsmarkt auswirken.