Die Nebenkostenabrechnung ist eine Abrechnung, bei der die vom Vermieter getragenen Betriebskosten auf die Mieter umgelegt und verrechnet werden. Betriebskosten sind Ausgaben, die dem Vermieter durch den Betrieb des Gebäudes entstehen und die auf die Mieter umgelegt werden können. Zu den Betriebskosten zählen zum Beispiel Kosten für die Heizung, Warmwasser, Strom in Gemeinschaftsräumen, Müllabfuhr, Gartenpflege oder Hausmeister.
In der Nebenkostenabrechnung sind die Gesamtkosten des Hauses aufgelistet und werden jedem Mieter je nach vereinbartem Verteilerschlüssel zugerechnet. Der Verteilerschlüssel kann dabei unterschiedlich berechnet werden, beispielsweise nach Wohnfläche, Personenanzahl oder Verbrauch.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen und an die Mieter zu übermitteln. Diese haben dann die Möglichkeit, die Abrechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums Einwände zu erheben.
Um mögliche Probleme und Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Mieter und Vermieter eindeutige Regelungen hinsichtlich der Betriebskostenvereinbarung treffen und auf eine transparente Nebenkostenabrechnung achten.