Der Nießbrauch ist ein Begriff aus dem Bereich des Immobilienrechts und bezeichnet das umfassende Nutzungsrecht an einer Immobilie. Dabei geht das Recht auf Nutzung über den bloßen Gebrauch hinaus und umfasst auch das Recht auf Erträge und Nutzungen aus der Immobilie.
Im Rahmen des Nießbrauchs hat der Nießbraucher das Recht, die Immobilie zu bewohnen, zu vermieten oder anderweitig zu nutzen und Erträge daraus zu erwirtschaften. Der Eigentümer hingegen behält formaljuristisch zwar das Eigentum, ist aber in seiner Verfügungsmacht eingeschränkt, indem er die Immobilie nicht selbst nutzen oder ertragsbringend veräußern darf.
Der Nießbrauch ist ein zeitlich begrenztes Recht, das in der Regel vertraglich vereinbart wird. Die Dauer des Nießbrauchs kann dabei fest oder an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Nach Ablauf der vereinbarten Frist oder dem Eintreten einer Bedingung erlischt das Nießbrauchrecht, und die Verfügungsmacht über die Immobilie geht wieder vollständig auf den Eigentümer über.
Der Nießbrauch kann entweder durch einen Verkauf des Rechts oder durch den Verzicht des Nießbrauchers auf sein Nutzungsrecht beendet werden. In der Regel wird der Nießbrauch vom Eigentümer gegen entsprechende Entgeltzahlungen gewährt, um so einen finanziellen Vorteil aus seiner Immobilie zu ziehen, ohne sie veräußern zu müssen.