Öffentliches Baurecht umfasst Regelungen und Gesetze, die den Bau, die Planung und das Nutzen von Immobilien betreffen und im öffentlichen Interesse liegen. Ziel ist es, das Stadtbild zu erhalten und zu gestalten sowie den Schutz von Natur und Umwelt sicherzustellen.
Das öffentliche Baurecht ist insbesondere in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt. Diese enthalten unter anderem Bestimmungen zu Bauanträgen, Abstandsregelungen, Brandschutz und Energieeinsparverordnungen. Die Bauordnungen regeln nicht nur Neubauten, sondern auch den Umbau, die Erweiterung und Nutzung von bestehenden Gebäuden.
Im öffentlichen Baurecht spielen auch die Denkmalschutzgesetze eine Rolle, die sich auf den Erhalt von historischen Gebäuden und Stadtteilen beziehen. Darüber hinaus gibt es Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetze, die den Schutz von bestimmten Flächen und Habitaten sicherstellen sollen.
Bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht können Bußgelder verhängt werden, im schlimmsten Fall kann der Abriss eines Bauwerks angeordnet werden. Aus diesem Grund ist es für Bauherren und Immobilienbesitzer wichtig, sich mit den relevanten Bestimmungen vertraut zu machen und gegebenenfalls fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.