Zuerst gehen wir auf das eigentliche Gutachten ein und verraten Ihnen, wozu dieses brauchen. Bei dem Restnutzungsdauer-Gutachten handelt es sich um ein Gebäude Restnutzungsdauer Gutachten, dass Sie bei Ihrem Steuerberater einreichen können, um die geringe Nutzungsdauer eines gewissen Objektes nachzuweisen. So haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit, deutlich höhere Abschreibungen für das Objekt bei den Steuern zu verrechnen. Wenn Sie also selbst Unternehmer sind und sich für dieses Thema interessieren, sind Sie hier genau richtig. Wir verraten Ihnen alles, was Sie zu diesem Gutachten wissen müssen, wie Sie dieses erstellen lassen können, welche Daten Sie dazu brauchen und wie Sie damit Steuern sparen können.
Was kostet ein Restnutzungsdauer Gutachten
Welche Kosten dabei für Sie anfallen, kann nicht genau gesagt werden. Dabei kommt es natürlich darauf an, wen Sie mit dem Gutachten beauftragen. In der Regel kann man aber die Preisspanne von 500 Euro bis 700 Euro hier ansetzten. Wenn Sie ein Angebot vorliegen haben, das deutlich über den genannten Werten liegt, sollten Sie sich also nach einem anderen Gutachter umschauen. Um das Guthaben einzuholen, gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Dabei kann der Gutachter vor Ort das Objekt begutachten kommen oder alternativ das Gutachten anhand von übersendeten Bildern ausarbeiten.
Bei der Variante, bei der der Gutachter vor Ort anwesend ist, sind die Kosten natürlich höher als wenn der komplette Prozess online abläuft. Wenn Sie gute Bilder von dem Objekt besitzen und alle Daten zur Hand haben, kann das Gutachten ohne Probleme auch online angefragt werden. Wenn Sie bei dem Anfordern des Gutachtens also ein wenig Geld sparen wollen, sollten Sie sich für die Variante über das Internet entscheiden.
Je nachdem wo Sie das Gutachten in Auftrag geben, bieten einige Anbieter schon vorgefertigte Masken auf der Homepage. Hier müssen Sie nur die geforderten Daten eintragen und die Bilder einfügen. Dies ist ein Prozess, der nach einer guten Vorbereitung nicht länger als 10 Minuten dauert, sodass es auch insgesamt kein lange andauernder Vorgang für Sie ist. Das, was am Ende an Steuern eingespart werden kann, ist im Vergleich deutlich mehr, sodass Sie hier mit einem großen wirtschaftlichen Gewinn herausgehen können.
Online geht oft am schnellsten
Dazu kommt, dass die Gutachten virtuell, also über das Internet deutlich schneller ausgestellt werden können. Viele Anbieter geben hier sogar eine Garantie, dass das Gutachten innerhalb von 3 Werktagen fertiggestellt werden kann. Wenn Sie also unter Zeitdruck sind, können Sie auch kurz vor Abgabe der Steuererklärung noch ein Gutachten einholen und so nachweisen, dass eine geringere Nutzungsdauer für das jeweilige Objekt angemessen ist. Wenn es sich um wirklich kurzfristige Zeiträume handelt, können Sie mit den Anbietern auch per Mail oder Telefon kommunizieren, sodass Ihr Gutachten vorgezogen wird und schnellstmöglich bearbeitet wird.
Welche Angaben / Daten benötigt man für ein Restnutzungsdauer Gutachten?
Damit Ihr Wunsch nach einem Restnutzungsgutachten schnell bearbeitet werden kann, müssen Sie dazu einige Daten angeben. Welche diese sind, können Sie hier nachlesen. Am besten sollten Sie diese Daten bei der Beantragung schon zur Hand haben, sodass der Prozess flüssig ablaufen kann. Unter anderem brauchen Sie folgende Dinge, die wir hier nun genauer betrachten werden. Als Erstes müssen Sie das Objekt einordnen. Dabei müssen Sie angeben, ob es sich um eine Eigentumswohnung oder Eigentumshaus, ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus oder ähnliches handelt. Der nächste wichtige Punkt ist hier die Angabe des Baujahres der Immobilie. Auch abgefragt wird, ob ein Garagenstellplatz oder sogar mehrere vorhanden sind oder nicht.
Zuvor sind aber natürlich die grundlegenden Daten anzugeben. Dabei sprechen wir von der Wohnfläche in qm² und dem Baujahr, das übermittelt werden muss. Ein weiterer Punkt, der wichtig ist, wie viele volle Etagen die Immobilie hat und ob es sich um ein freistehendes Haus oder ein Reihenhaus handelt. Nach diesen Fragen müssen Sie, noch weitere Angaben zum Keller und Dach machen. Sind diese voll ausgebaut, nur teilweise oder werden diese gar nicht genutzt bzw. sind gar nicht vorhanden, müssen Sie hier beantworten können. Damit sind die wichtigsten Daten schon abgegeben. Wenn Sie das erledigt haben, wird noch die Ausstattung der Immobilie abgefragt. Dazu müssen Sie zum Beispiel angeben, ob eine Sauna vorhanden ist, wie viele Bäder in der Immobilie zu finden sind, ob es einen Kamin gibt, wie hoch die Qualität der Fenster und der Heizungen ist und ob die Außenwände gedämmt sind oder nicht.
Detaillierte Angaben zur Sanierung müssen im Restnutzungsdauer Gutachten gemacht werden
Zum Abschluss müssen Sie noch Angaben zu vergangenen Arbeiten an der Immobilie machen. Hier wird zum Beispiel gefragt, ob es schon eine Kernsanierung gab und welche Dinge in den letzten 40 Jahren modernisiert wurden. Sie sollte dabei auf jeden Fall darauf achten, dass Sie wahrheitsgemäß antworten, damit das Gutachten gültig erstellt werden kann.
An diesem Punkt haben Sie schon alles erledigt und müssen nur noch die persönlichen Daten angeben und eine Zahlungsart wählen. Nachdem Sie den Bedingungen des Anbieters zugestimmt haben, können die Bilder angehangen werden und schon können Sie wenige Tage später per Mail in Form eines PDFs das Gutachten erhalten.
Steuern sparen mit dem Restnutzungsdauer Gutachten?
Wenn Sie beim Finanzamt ein Gutachten vorlegen können, in der zum Beispiel eine Restnutzungsdauer von 33 Jahren angegeben ist, kann dies für Sie bei einer Abschreibung, die von 2 Prozent auf 3 Prozent pro Jahr angehoben wird, bedeuten, dass Sie jedes Jahr deutlich höhere Werte bei der Abschreibung angeben können. In diesem Beispiel bedeutet das zum Beispiel eine Erhöhung der Anschreibung um 5000 Euro im Jahr. Somit haben Sie hier die Chance, die Steuerlast zu verringern und so viel Geld bei der Steuererklärung zu sparen. Wenn Sie also überlegen einen solchen Vorgang anzustoßen, können Sie hier erkennen, dass Sie mit wenig Arbeit auf lange Zeit viel Geld sparen können. In der Regel ist dies auch der Grund, warum ein solches Gutachten erstellt werden soll.
Fazit / Zusammenfassung
Als Fazit kann man hier auf jeden Fall auf die Kosten und die daraus entstehenden Ersparnisse eingehen. Wenn es sich um ein einmaliges Gutachten handelt und Sie ca. 500 Euro bis 700 Euro zahlen müssen, um dieses zu erhalten, können sich diese Kosten schon nach der ersten Steuererklärung wieder amortisiert haben. Dies ist auch möglich, wenn Sie nur eine kleinere Immobilie mit einem geringeren Wert Ihr Eigen nennen können. In allen Fällen kann man sich immer unverbindlich zu diesem Thema beraten lassen.