Wer Immobilien und Grundstücke kauft, um sie wieder zu verkaufen, der sollte einiges beachten. Viele Anleger entfernen sich vom turbulenten Aktienmarkt und möchten Ihre Gelder in wertbeständige Immobilien investieren. Gewinnbringende Immobiliengeschäfte unterliegen der Spekulationssteuer, das gilt auch für private Immobiliengeschäfte. Jeder, der sein Geld investieren möchte und Immobilien in den Fokus nimmt, sollte über diese Steuererhebung bescheid wissen. Nicht selten tappen Laien in die Steuerfalle und werden vom Fiskus zur Kasse gebeten. Es gibt Regelungen und Fristen, die bei Nichteinhaltung zur Steuerabgabe führen. Gewinne aus einem Immobiliengeschäft müssen unter bestimmten Gegebenheiten versteuert werden, deshalb ist es wichtig, sich umfangreich zu informieren. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über das Thema und finden Sie heraus, wie Sie die Steuerforderung reduzieren oder ganz vermeiden können.
Wann fällt die Spekulationssteuer an?
Die Spekulationssteuer auf Immobilien kann wie eine Einkommenssteuer auf den Gewinn betrachtet werden. Die Steuerzahlung für Immobilien fällt an, wenn ein Haus oder Grundstück vor der Spekulationsfrist veräußert wird. Wer ein z.B. Haus kauft, der sollte es mindestens 10 Jahre besitzen, bevor er es wieder verkauft. Der Gewinn aus dem Verkauf unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen, der Spekulationssteuer auf Immobilien. Diese Art der Einkommenssteuer wird lediglich auf den Gewinn erhoben und nicht auf den Verkaufspreis der Immobilie. Die Höhe der Einkommenssteuer ist nach der persönlichen Einkommenssteuer berechnet und lehnt sich an diese an. Wer es genau wissen möchte, der sucht den Einkommenssteuernachweis des letzten Jahres heraus und errechnet die persönliche Einkommenssteuerhöhe aus.
Die Spekulationsteuer fällt zum beispiel an wenn man ein gerade gekauftes Haus wieder verkaufen möchte.
Wann fällt die Spekulationssteuer nicht an?
Die Steuererhebung auf das gewinnbringende Immobiliengeschäft wird nicht erhoben, wenn das Haus oder Grundstück 10 Jahre lang im Besitz des Verkäufers war. Ist das Grundstück bebaut und hat der Verkäufer das Objekt für drei Jahre bewohnt und auch zuletzt in darin gewohnt, entfällt die Spekulationssteuer. Zumindest muss der Verkäufer zwei Jahre und das angebrochene Jahr im Veräußerungsjahr in dem Objekt gewohnt haben, damit er die Spekulationssteuer umgehen kann. Wer z.B. zwei Objekte besitzt und einen vorzeitigen Verkauf plant, der kann einen befristeten Mietvertrag aufsetzen oder zu gegebener Zeit Eigenbedarf anmelden. Personen die sich die Spekulationssteuer sparen möchten, ziehen rechtzeitig in das Objekt ein oder melden einen Zweitwohnsitz an.
Man kann also die Spekulationssteuer umgehen.
Wie berechnet sich die Höhe der Spekulationssteuer?
Die Spekulationssteuer ist eine Einkommenssteuer auf den Veräußerungsgewinn von Wertgegenständen und macht auch vor dem Immobilienverkauf nicht Halt. Jeder Steuerzahler zahlt gemäß seiner Einkünfte und Ausgaben, einen individuellen Steuersatz, der auch im Bereich der Immobilienveräußerung nicht genau festgelegt ist. Grundstücke und Immobilien werden mit einer unterschiedlichen Spekulationssteuer belegt. Der Fiskus geht von folgender Gegebenheit aus:
Spekulationssteuer Immobilien Höhe
Erfolgt der Verkauf einer Immobilie nicht im vorgegebenen Rahmen, erhebt das Finanzamt die Spekulationssteuer auf den Gewinn aus dem Verkaufsgeschäft. Der Gewinn ermittelt sich, wenn man die Anschaffungskosten und Verkaufserlös gegenüberstellt. Zu den Anschaffungskosten zählen auch die Ersteinrichtung bei Neubauten, z.B. Küche, Bäder etc., sowie Grunderwerbsteuer und andere Fixkosten, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen. Modernisierungskosten, Sanierungsmaßnahmen und Werterhaltungsmaßnahmen gehören ebenfalls zu den abziehbaren Kosten. Der Steuersatz richtet sich nach der persönlichen Einkommensbesteuerung und unterliegt somit keinem festgelegten Steuersatz. Die Höhe des Steuersatzes kann bis zu 42% im Spitzensteuersatz ausmachen, hierzu sollte man den letzten Steuerbescheid zur Hand nehmen.
Spekulationssteuer Grundstücke Höhe
Ist das Grundstück noch keine 10 Jahre im Besitz des Verkäufers, wird die Spekulationssteuer bei der Veräußerung fällig. Der Spekulationssteuersatz für Grundstücke ist aber nicht festgelegt, sondern richtet sich nach der Höhe der persönlichen Einkommenssteuer. Der Gewinn kann reduziert werden, indem die Kosten für die Grundbucheintragung, die Notarkosten und die Anschaffungskosten vom Verkaufserlös in Abzug gebracht werden.
Berechnung des persönlichen Einkommensteuersatzes
Der persönliche Einkommenssteuersatz ist von vielen Faktoren abhängig und vor Allem von der Höhe des jährlichen Einkommens. Wer sich nun fragt, wie hoch der persönliche Einkommensteuersatz ist, der kann diese einfache Formel zur Hilfe nehmen:
Einkommenssteuer * 100 / zu versteuerndes Einkommen = Einkommenssteuersatz
Beispiel: Wie hoch ist die Spekulationssteuer und wie berechnet sich diese?
Der Fiskus kann an Hand der Durchschnittsbesteuerungswerte in etwa sagen, wie hoch ein Grundstück oder eine Immobilie besteuert wird. Tatsächlich ist dies aber vom jeweiligen Einkommenssteuersatz abhängig. Am folgenden Beispiel wird kurz erklärt, wie sich die Besteuerung zusammensetzt
Ein Beispiel zur Berechnung der Spekulationssteuer, wenn Verkauf vor Einhaltung Spekulationsfrist ansteht:
Herr X hat vor 8 Jahren eine Wohnung gekauft und diese vermietet. Nun möchte er die Wohnung verkaufen und die Spekulationssteuer ermitteln. Vor 8 Jahren hat er die Wohnung für 85.000 EUR gekauft und auch Geld für die Anschaffungsnebenkosten ausgegeben. Eine neue Küche und eine Badsanierung in Höhe von 10.500 EUR kommt ebenfalls hinzu. Auf Grund der Preisentwicklung und Wertsteigerung der Immobilie ist die Wohnung nun 110.000 EUR wert. Zudem hat das Finanzamt eine Einkommensbesteuerung von 30% ermittelt, was aus dem vorherigen Einkommenssteuernachweis herauszulesen ist.
Verkaufspreis – (Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten) + zusätzliche Ausgaben = Gewinn * 30%
110.000 – (85.000 EUR + 8.500EUR + 10.500EUR) =
110.000 EUR – 104.000 EUR = 6.000 EUR * 30 % Steuersatz persönlicher Einkommenssteuersatz
= 1.800 EUR Spekulationssteuer
Wäre der zu versteuernde Gewinnbetrag unter 599 EUR geblieben, wäre eine Spekulationssteuer überflüssig. Es gilt daher alle Kosten in Erinnerung zu rufen und diese zu belegen, um die Spekulationssteuer zu reduzieren.
Dies bedeutet auch den Hauswert richtig einzuschätzen.
Welche Möglichkeiten hat man die Spekulationssteuer zu vermeiden
Es gibt tatsächlich einige Wege und Möglichkeiten, der Spekulationssteuer aus dem Weg zu gehen. Wer sich umfangreich vom Steuerberater beraten lässt, der kann bares Geld sparen und Immobilien gewinnbringend veräußern. In diesem Abschnitt werden alle wichtigen Steuerspartipps in Kürze behandelt, was natürlich eine qualifizierte Steuerberatung nicht ersetzen kann:
- Formell die Anschaffungskosten erhöhen und Gewinn nachweislich reduzieren
Höhere Anschaffungskosten können dazu beitragen, den Gewinn zu schmälern. Hierbei sollten alle Kostenpunkte berücksichtigt werden, wie z.B. die Kosten für die Anzeigenschaltung, Kosten für Grundbucheinträge, Maklergebühren, Notarkosten, Reparaturkosten und Modernisierungen. - Vorfälligkeitsentschädigung mit einbeziehen
Ist das Objekt mit einem Kredit belastet, wird dieser durch den Hausverkauf vorzeitig abgelöst. Auch für die Rückzahlung von Krediten ist eine 10 Jahresfrist vorgesehen. Banken und Kreditgeber verlangen beim vorzeitigen Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung und lassen sich den entstandenen Verlust durch die außerplanmäßige Vertragsbeendigung ausgleichen. Diese Kosten müssen in die Berechnung aufgenommen werden, um den Gewinn zu reduzieren. - Eigennutz anmelden und selbst bewohnen
Wer die Spekulationssteuer umgehen möchte, der meldet Eigenbedarf an und bewohnt das Objekt für drei Jahre, vor dem geplanten Verkauf. Die Spekulationssteuer entfällt, wenn die eigenen Kinder das Objekt für drei Jahre vor dem Verkauf bewohnen. Wichtig ist hier zu wissen, dass diese Regelung nur für Kinder gilt, die noch kindergeldberechtigt sind. Erwachsene Kinder und andere nahe Familienangehörigen zählen nicht zum Personenkreis, den die Eigennutzungsregelung beschreibt. - Angebrochene Jahre zählen mit
Wer liest, dass er ca. 36 Monate, also drei Jahre warten soll, bis er die selbst genutzte Immobilie veräußern kann, schreckt vielleicht vor dem Gedanken zurück. Es gibt aber eine gute Nachricht, denn in vielen Fällen werden die 36 Monate nicht erreicht und trotzdem fällt keine Spekulationssteuer an.
Beispielberechnung
Sie kaufen ein Haus und beziehen es im Dezember 2018. Im April 2020 kommt Ihnen der Gedanke, das Haus wieder zu verkaufen.
Nun haben Sie das Haus im Kalenderjahr 2018 und 2019 bewohnt und auch im Veräußerungsjahr 2020 haben Sie die Immobilie selbst genutzt. Obwohl Sie nur 16 Monate im Objekt gewohnt haben, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.
Weitere Tipps
- Doppelte Haushaltsführung
Durch die doppelte Haushaltsführung kann man die Spekulationssteuer umgehen. Wenn die Immobilie im Veräußerungsjahr und zwei Jahre vor dem Verkauf als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt wurde, spart sich der Verkäufer die anfallende Spekulationssteuer auf Immobilien. - Spekulationsfrist abwarten
Völlig legal geht man der Spekulationssteuer aus dem Weg, wenn man einfach die 10 Jahre Spekulationsfrist abwartet. Diese Art der Vermögensverwaltung bedarf einer genauen Vorausplanung. Spontane Hausverkäufe und Grundstücksveräußerungen können häufig zur Kostenfalle werden. - Nach Sanierung nochmals 5 Jahre halten
Sie haben eine Immobilie ca. 10 Jahre gehalten und bevor diese verkauft werden soll, möchten Sie umfangreich sanieren und das Objekt auf den neuesten Stand bringen? Vorsicht, denn ein neu saniertes Objekt gilt dann wieder als Zählobjekt beim Fiskus. Besser ist es hier, sich genauestens beraten zu lassen, um der Spekulationssteuer zu entgehen. Wer direkt nach der Sanierung verkauft, der schmälert die Gewinneinnahmen womöglich unwissentlich. Eine genaue Planung von Sanierung und Verkaufszeitpunkt ist daher unbedingt notwendig.
Welche Grenzen gelten bei der Spekulationssteuer?
Die Spekulationssteuer wird nicht nur auf Grundstücke und Immobilien erhoben, sondern auf alle Wertgegenstände und Wertanlagen, wie z.B. Gold. Das Geschäft wird nicht als Spekulationsgeschäft betrachtet, wenn der Wert des Gegenstands 599EUR nicht überschreitet. Zudem gilt die 3-Objekt-Grenze für den privaten Immobilienverkauf, die im nachfolgenden Abschnitt näher behandelt wird.
Stolperfallen beim Hausverkauf beachten und gewinnbringend verkaufen
Um Geldwäsche zu vermeiden und Steuerhinterziehung zu bekämpfen legt der Fiskus ein wachsames Auge auf das Immobiliengeschäft. Hier gelten besondere Regelungen, die gewisse Stolperfallen mitbringen können. Nur wenige Laien wissen über die Besteuerung bescheid und überlassen einen Großteil des Gewinns dem Finanzamt. Wer sein Objekt oder Grundstück gewinnbringend verkaufen will, der sollte einiges beachten. In diesem Abschnitt werden die häufigsten Stolperfallen aufgezählt.
- Hausverkauf, Scheidung und Steuerzahlung
Problematisch kann es beim Thema Scheidung werden, wenn das Objekt nur einem Ehepartner gehört. Zieht der Besitzer der Immobilie vorzeitig aus, ist die Selbstnutzung nicht mehr gegeben und die Spekulationssteuer wird beim Veräußerungsgeschäft fällig. - Verkauf erst nach 10 Jahren steuerfrei
Es gilt die Spekulationsfrist von 10 Jahren auf Immobilien- und Grundstücksverkäufe. Wer das Grundstück oder die Immobilie für mindestens 10 Jahre sein Eigen nennen kann, der kann bedenkenlos weiterverkaufen und den gesamten Gewinn für sich behalten.
Gewerblicher Grundstückshandel – Diese Falle vermeiden
Heutzutage betreiben viele Privatpersonen eine eigene Vermögensverwaltung und streuen ihre Anlagen und Investitionen weitreichend. Auch das Immobiliengeschäft ist bei Privatanlegern hoch im Kurs, denn die Immobilienpreise steigen stetig und versprechen einen hohen Gewinn. Wer nicht aufpasst, der wird vom Finanzamt womöglich in die Kategorie des gewerblichen Grundstückshandels eingestuft. Hierbei spielen bestimmte Tatsachen eine Rolle, die im folgenden Abschnitt kurz erörtert werden:
Grenze Objektanzahl – zu viel verkauft? Steuern nachzahlen!
Die Anlage wird als private Vermögensverwaltung angesehen, wenn der Verkäufer innerhalb von 5 Jahren maximal 3 Wohngebäude verkauft. Alle Geschäfte, die über der Anzahl liegen, werden vom Finanzamt als gewerbliches Geschäft eingestuft. Man spricht auch von der sogenannten 3-Objekt-Grenze, die der Verkäufer unbedingt beachten sollte. Wer seine Objekte vererben möchte, in den gewerblichen Handel fällt und plant ein Testament aufzusetzen, der sollte sich umfassend beraten lassen. Die Objekte werden dem Erben als gewerbliche Immobilien angerechnet, z.B. wenn der Erblasser zuvor selbst in den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels gefallen ist.
Gewerbesteuer wird zusätzlich fällig – Achtung kostenintensiv!
Wer mehr als drei Immobilien innerhalb von 5 Jahren verkauft, der muss nicht nur die Spekulationssteuer, sondern auch die Gewerbesteuer entrichten. Dies sollte man unbedingt berücksichtigen, denn mitunter kann ein vorzeitiger Verkauf der weiteren Immobilie hohe Belastungen mit sich bringen. Zusätzlich zur Spekulationssteuer kommt dann auch noch die Gewerbesteuer hinzu. Diese ist vom örtlich festgelegten Hebesatz der zuständigen Gemeinde abhängig. Durchschnittlich kann man mit einem Gewerbesteuerbeitrag von 3,5% rechnen. Den jeweiligen Hebesatz kann man im Rathaus der Gemeinde erfragen.
5 Jahresregel selbst bewohnt
Wer im Besitz mehrerer Objekte ist und diese veräußern möchte, der sollte die 5 Jahresregel berücksichtigen. Das zu veräußernde Objekt sollte mindestens 5 Jahre vor dem Verkauf vom Verkäufer selbst bewohnt werden, ansonsten wird die Spekulationssteuer fällig. Hierbei kann es ausreichen, einen Zweitwohnsitz anzumelden oder eine Ferienwohnung daraus zu machen. Hierbei muss dann die doppelte Haushaltsführung ins Spiel kommen, um Steuern zu sparen.
Spekulationssteuer bei Erbschaft – was gilt?
Möchte derjenige, der die Immobilie geerbt hat, das Objekt nicht selbst bewohnen oder vermieten, wird ein rascher Verkauf angestrebt. Nicht selten sind diese Immobilien noch mit Hypotheken belastet, weshalb hinter einer solchen Erbschaft auch ein Verlustgeschäft stecken kann. Wichtig ist, dass diese Gegebenheiten sorgfältig geprüft werden, bevor das Erbe angenommen wird. Zudem kann es sein, dass die Erbschaftssteuer anfällt, wenn die gewährten Freibeträge überschritten werden.
Erblasser und Besitz am Objekt – Haltedauer des Erblassers zählt mit!
Hat der Erblasser das Objekt 10 Jahre vorher bewohnt, entfällt die Spekulationssteuer auf den Verkauf. Der Erbe muss also nicht 10 Jahre warten, bis er das Haus oder die Wohnung weiterverkauft. Die Haltedauer des Erblassers wird 100 prozentig auf den Erben übertragen.
Der Erblasser als gewerbetreibender Immobilienhändler – Vorsicht die Spekulationssteuer wird fällig!
Vorsicht ist geboten, wenn der Erblasser zuvor als gewerbetreibender Grundstücks- oder Immobilienhändler erfasst wurde, weil er zum Beispiel die 3-Objekt-Grenze nicht berücksichtigt hat oder möchte, dass der Erbe diese weiterführt. Dann wird das vererbte Objekt auch als gewerbeähnliche Immobilie betrachtet und entsprechend versteuert.
Spezialfall Erbengemeinschaft und der Erhalt der Immobilie – das müssen Sie unbedingt beachten!
In einer Erbengemeinschaft gelten andere Regelungen beim Verkauf der geerbten Immobilie, vor Allem wenn ein Erbe die Immobilie erhalten möchte, also nicht verkaufen will. Dieser Erbe zahlt die anderen Miterben aus, worauf die Spekulationssteuer zu entrichten ist. Der Gesetzgeber geht in diesem Fall vom sogenannten teilentgeltlichen Verkauf aus und ist zur Erhebung der Spekulationssteuer berechtigt.
Erhalt der Immobilie und einfach verkaufen? – Grenzen des Gesetzgebers!
Vorsicht ist hier geboten, denn wer sein Objekt 10 Jahre hält und umfangreich saniert, der muss die Fristen neu bedenken. Ein frisch saniertes und auf neuesten Stand gebrachtes Haus, sollte man für weitere 5 Jahre halten, um die Steuer zu sparen. Es wird nach der Sanierung wieder als neues Zählobjekt behandelt und unterliegt somit der Spekulationssteuer.
Steuerberatung eine sinnvolle Investition
Für den Privatmann kann ein zu großer Immobilienpark unübersichtlich werden, denn viele Steuerrechte müssen beachtet werden. Ratsam ist es, sich einen qualifizierten Steuerberater zur Hilfe zu nehmen, der die anfallenden Kosten gut abschätzen kann und wertvolle Steuertipps anwendet. Wer mehrere Objekte besitzt, der sollte sich ohnehin diese Unterstützung holen, denn durch Mieteinnahmen und die doppelte Haushaltsführung verlangen eine akribische Arbeit bei der Steuererklärung.
Welche Steuern fallen bei einer Immobilienschenkung an?
Anders verhält es sich, wenn man die Immobilie nicht vererbt, sondern geschenkt bekommt. Hierbei spielt es eine Rolle, wann der Schenker das Haus erstmalig besessen hat, bzw. wann das Objekt in den Besitz des Schenkers übergegangen ist. Die Haltedauer des Schenkers wird, wie bei der Erbschaft zu 100 % auf den Beschenkten übertragen. Der Beschenkte muss also nicht 10 Jahre abwarten, bevor er das Objekt weiterverkauft. Maßgeblich spielt der Zeitraum zwischen Immobilienerwerb und Immobilienverkauf eine große Rolle.
Wer konkret Beratungen zur Verfügung stellt
Rund um Immobilien, deren Handhabung und die damit verbundenen Rechte gibt es viele offene Fragen. Sinnvoll ist es hier, Rechtberatungen in Anspruch nehmen – in einigen Fällen sind diese sogar kostenlos. In Österreich bietet beispielsweise die Arbeiterkammer (AK) unter anderem Beratungen zum Wohnrecht an. Eine weitere Möglichkeit bilden die Gerichte, die im Rahmen sogenannter Amtstage (Sprechstunden) Beratungen anbieten. Dort werden jedoch nur Rechtsauskünfte über laufende Verfahren erteilt oder nur für den Fall, dass jemand konkret erwägt, gerichtliche Schritte einzuleiten. Eine „Erste anwaltliche Auskunft“ wird von den Rechtsanwaltskammern Österreich in allen Bundesländern kostenlos angeboten. Ein Rechtsanwalt erteilt in diesem Fall gratis Auskunft, allerdings sind die Informationen nicht verbindlich.
Fazit: Haus- und Grundstücksverkauf vorausplanen, Geld sparen, Spekulationssteuer umgehen!
Die Besteuerung von Immobilien und die Spekulationssteuer sind für den Laien nur schwer zu durchschauen. Wer es sich leisten kann, einen Steuerberater zur Seite zu nehmen, der sollte dies auf jeden Fall machen, wenn mehrere Objekte und Mietobjekte im Besitz verweilen. Hin und wieder kommen die Gedanken eines vorzeitigen Verkaufs auf, denn die Immobilienpreise sind aktuell sehr hoch und geben vielversprechende Gewinne ab. Wer Geld übrig hat, der investiert es in turbulenten und unübersichtlichen Zeiten in wertbeständige Sachwerte, in Immobilien, Kunstgegenstände und physische Edelmetalle. Immobilien stehen bei Anlegern hoch im Kurs. Es gibt Möglichkeiten die Spekulationssteuer auf Immobilien zu umgehen. Wichtig ist, eine gründliche Vorbereitung und Planung des Hausverkaufs, sodass der Gewinn vollständig beim Verkäufer bleibt und nicht prozentual ans Finanzamt übergeht. Die Immobilie vor dem Verkauf als eigengenutztes Objekt anzumelden ist nur eine der vielen Möglichkeiten.
Wer sich vom Steuerberater gut beraten lässt, der hat gute Chancen das Objekt gewinnbringend zu verkaufen. Dennoch sollte man die 3-Objekt-Grenze nicht überschreiten, wenn man sein Vermögen sinnvoll verwalten möchte. Die zusätzlich zu entrichtende Gewerbesteuer schmälert den verbleibenden Gewinn erheblich. Wichtig ist zudem einen guten Verkaufspreis für die Immobilie zu erzielen. Ein Gutachter oder ein qualifizierter Makler ermittelt den Wert des Hauses zuverlässig und gibt Ihnen praktische Steuertipps mit auf den Weg.
Quellen:
Spekulationsfristen:
https://www.immopartner.de/informationen-steuern-beim-hausverkauf/spekulationsfrist-immobilien/
Zu Spekulationsfrist umgehen:
https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/spekulationsfrist-umgehen.html
https://rp-online.de/leben/bauen/spekulationssteuer-bei-immobilien-worauf-muessen-sie-achten_aid-36030785#:~:text=Beim%20Verkauf%20von%20Eigentumswohnungen%20und,Zeitraum%20von%20zehn%20Jahren%20festgelegt.&text=In%20diesem%20Fall%20kann%20die,dessen%20Kinder%20in%20dieser%20wohnen.
https://www.steuernetz.de/lexikon/die-anschaffungskosten-des-kaeufers#:~:text=Zu%20den%20Anschaffungskosten%20geh%C3%B6ren%20auch,sie%20auf%20das%20Geb%C3%A4ude%20entfallen.
Privater Immobilienverkauf:
https://www.rtskg.de/service/news/beitrag/private-veraeusserungsgeschaefte.html
Grundstücksverkauf:
https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/spekulationssteuer-unbebautes-grundstueck.html
Stolperfallen:
https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/id_80804442/stolperfallen-fuer-paare-bei-der-immobilienfinanzierung.html
Drei-Objekt Grenze:
https://www.handelsblatt.com/archiv/einfache-regel-mit-ausnahmen-drei-objekt-grenze-beim-kauf-und-verkauf-von-immobilien/2185220.html?ticket=ST-7554949-KsP6KFOCXTH4h1lqsQub-ap2
Zum Thema Erben und Haus verkaufen:
https://wendl-koehler.de/immobilien/geerbtes-haus-verkaufen/