Die Verkehrssicherungspflicht ist eine rechtliche Pflicht, die Eigentümer von Immobilien dazu verpflichtet, ihre Immobilien vor Gefahren zu schützen, die von der Nutzung durch Dritte ausgehen können. Dabei sind Eigentümer verpflichtet, alle möglichen Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück zu beseitigen oder eine entsprechende Absicherung durchzuführen, um potentielle Unfälle zu vermeiden. Die Verkehrssicherungspflicht gilt gleichermaßen für öffentliche und private Flächen und umfasst auch den Bereich des Gebäudes sowie die Zugänge und Gehwege.
Die Verkehrssicherungspflicht soll gewährleisten, dass sich Nutzer der Immobilien gefahrlos bewegen können. Sie soll aber auch dazu beitragen, den Haftungsanspruch des Eigentümers zu minimieren, falls es dennoch zu einem Unfall kommen sollte. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht kann der Eigentümer für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden und muss möglicherweise Schadenersatz zahlen.
Typische Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht umfassen das Entfernen von Stolperfallen wie etwa losen Kabeln oder unebenen Gehwegen, die Absicherung von Veranstaltungen und Baustellen sowie den Einsatz von Rutschhemmenden Maßnahmen auf rutschigen Untergründungen. Grundsätzlich ist jede Immobilie individuell zu betrachten, sodass eine regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherungspflicht empfohlen wird, um potentielle Gefahrenquellen zu erkennen und gezielt Abhilfe zu schaffen.